Hitze am Arbeitsplatz: Diese Rechte haben Sie wirklich

Gibt es „Hitzefrei“ im Büro? Ab welcher Temperatur Ihr Arbeitgeber handeln muss – mit interaktiver Temperatur-Ampel und allen Maßnahmen.
Bueroangestellter schwitzt am Schreibtisch im heissen Buero

Das Büro wird zur Sauna, der Kopf glüht – und die Frage kommt auf: Gibt es eigentlich „Hitzefrei“ für Erwachsene? Und ab wann muss der Chef etwas tun?

Die kurze Antwort: Ein automatisches Recht auf hitzefrei gibt es nicht – aber Ihr Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht, und ab bestimmten Temperaturen wird Handeln zur Pflicht. Mit unserer interaktiven Temperatur-Ampel sehen Sie sofort, was ab welcher Bürotemperatur gilt.

ℹ️ Das Wichtigste vorab

  • Kein generelles Recht auf „Hitzefrei“ – aber der Arbeitgeber muss für zumutbare Bedingungen sorgen.
  • Orientierung geben die Richtwerte der Arbeitsstättenregel ASR A3.5.
  • Ab 30 °C sind wirksame Maßnahmen Pflicht, ab 35 °C ist der Raum ohne Spezialmaßnahmen kein Arbeitsraum.

Gibt es ein Recht auf „Hitzefrei“?

Bueroangestellter schwitzt im heissen Buero

Anders als in der Schule gibt es im Job kein pauschales „Hitzefrei“. Sie dürfen also nicht einfach nach Hause gehen, nur weil es warm ist. Allerdings ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Sie vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen (Fürsorgepflicht). Wie stark er eingreifen muss, hängt von der Raumtemperatur ab – dafür gibt die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 klare Richtwerte.

Die Temperatur-Ampel: Was ab welcher Temperatur gilt

Schieben Sie den Regler auf die aktuelle Bürotemperatur – die Ampel zeigt, was gilt und welche Maßnahmen sinnvoll bzw. vorgeschrieben sind:

🌡️ Temperatur-Ampel fürs Büro

Hinweis: Die Werte sind Richtwerte der ASR A3.5 und keine Rechtsberatung. Für Schwangere, Jugendliche oder besondere Tätigkeiten sowie in Tarif-/Betriebsvereinbarungen können andere Regeln gelten – im Zweifel hilft der Betriebsrat oder eine Fachberatung.

Diese Maßnahmen kann Ihr Arbeitgeber ergreifen

Buero mit Jalousien und Ventilator
  • Sonnenschutz wie Jalousien oder Markisen außen anbringen
  • Ventilatoren oder Klimageräte bereitstellen
  • Gleitzeit ermöglichen, um in kühleren Stunden zu arbeiten
  • Getränke (Wasser) kostenlos zur Verfügung stellen
  • die Kleiderordnung lockern
  • zusätzliche Pausen in kühlen Räumen erlauben

Was Sie selbst tun können

  • Viel trinken – am besten Wasser, über den Tag verteilt
  • Morgens stoßlüften, tagsüber Fenster und Jalousien geschlossen halten
  • Leichte, luftige Kleidung tragen (im Rahmen der Vorgaben)
  • Anstrengende Aufgaben in die kühleren Tagesrandzeiten legen
  • Bei Kreislaufproblemen Pause machen und Vorgesetzte informieren

Fazit

„Hitzefrei“ gibt es im Job nicht automatisch – wohl aber klare Richtwerte, ab wann Ihr Arbeitgeber handeln sollte und muss. Spätestens ab 30 °C sind wirksame Maßnahmen Pflicht. Sprechen Sie das Thema frühzeitig an, am besten gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen oder dem Betriebsrat – meist lässt sich schnell eine angenehme Lösung finden.