Schluss mit „klimaneutral“: Diese Werbeversprechen sind ab 27. September verboten

Grünes Blatt, Öko-Siegel, „klimaneutral“: Ab 27.09.2026 sind pauschale Umweltversprechen und selbst erfundene Nachhaltigkeitssiegel unzulässig. Was verboten wird, was erlaubt bleibt – und ein interaktiver Selbsttest mit acht typischen Werbeformen.
Kundin prueft im Supermarkt skeptisch eine gruen gestaltete Produktverpackung

Ein grünes Blatt auf der Packung, das Wort „klimaneutral“, ein Siegel, das seriös aussieht – und der Griff ins Regal fällt leichter. Ab dem 27. September 2026 ist mit einem großen Teil dieser Werbung Schluss.

Der Hintergrund ist eine EU-Vorgabe, die Umweltwerbung grundlegend neu ordnet. Der Kern lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Wer mit Umwelt wirbt, muss es belegen können – messbar, überprüfbar und nachvollziehbar. Wo dieser Beleg fehlt, ist die Aussage künftig unzulässig, unabhängig davon, wie gut sie gemeint war.

Besonders zwei Praktiken trifft es hart: pauschale Klimaneutralitäts-Versprechen, die allein auf Kompensationszahlungen beruhen, und selbst erfundene Öko-Siegel ohne transparente Kriterien. Wir erklären, was genau verboten wird, was erlaubt bleibt – und in den Flip-Cards können Sie sich selbst prüfen, welche der acht typischen Werbeformen ab Ende September noch zulässig ist.

📅 Das ändert sich am 27. September 2026

  • „Klimaneutral“ nur durch Kompensation – künftig unzulässig als Produktaussage.
  • Selbst erfundene Nachhaltigkeitssiegel ohne transparente Kriterien und unabhängige Prüfung – nicht mehr erlaubt.
  • Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „öko“ ohne nachgewiesene hervorragende Umweltleistung – unzulässig.
  • Was bleibt: konkrete, belegbare Zahlen und unabhängig zertifizierte Siegel wie der Blaue Engel oder das EU-Ecolabel.

Warum die Regeln überhaupt kommen

Verpackung mit gruenen Siegel-Aufklebern

Das Problem ist nicht neu, aber es ist gewachsen. Untersuchungen von Verbraucherschützern und der EU-Kommission haben in den vergangenen Jahren immer wieder dasselbe Bild ergeben: Ein großer Teil der Umweltaussagen auf Produkten war vage, nicht belegt oder schlicht irreführend. Und ein erheblicher Anteil der verwendeten Nachhaltigkeitssiegel stammte nicht von unabhängigen Stellen, sondern vom Hersteller selbst.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das doppelt ärgerlich. Erstens zahlen viele Menschen bewusst mehr für ein Produkt, das ihnen umweltverträglicher erscheint – und bekommen dafür unter Umständen nichts. Zweitens geraten Unternehmen ins Hintertreffen, die tatsächlich in aufwendige, geprüfte Verfahren investieren, weil ihr echtes Siegel neben zehn selbst gemalten Blättchen untergeht.

Der Punkt, an dem sich die Diskussion am stärksten entzündet hat, ist die Klimaneutralität durch Kompensation. Die Logik dahinter: Ein Produkt verursacht Emissionen, das Unternehmen kauft Zertifikate für Klimaschutzprojekte, und das Produkt gilt als „klimaneutral“. Am Produkt selbst, an seiner Herstellung und an seinem Transport ändert sich dadurch nichts – genau deshalb darf diese Gleichsetzung künftig nicht mehr auf die Verpackung.

Selbsttest: erlaubt oder verboten?

Acht Werbeformen, wie sie heute auf Verpackungen und in Online-Shops zu finden sind. Tippen Sie eine Karte an – auf der Rückseite steht, wie sie ab dem 27. September einzuordnen ist.

👆 Tippen Sie auf eine Karte, um die Einordnung zu sehen

🌍
„Klimaneutral“ – nur durch Kompensation
Antippen zum Umdrehen
Verboten
Nicht mehr zulässig
Wenn die Klimaneutralität ausschließlich dadurch entsteht, dass an anderer Stelle Emissionen kompensiert werden – etwa über Zertifikate –, darf so nicht mehr geworben werden. Am Produkt selbst ändert sich dadurch nämlich nichts.
🏅
Eigene Siegel ohne echte Kriterien
Antippen zum Umdrehen
Verboten
Nicht mehr zulässig
Selbst erfundene Logos wie ein grünes Blatt mit dem Wort „nachhaltig“, hinter denen kein transparentes, überprüfbares Zertifizierungssystem steht, dürfen nicht mehr verwendet werden. Das trifft einen erheblichen Teil dessen, was heute auf Verpackungen klebt.
Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“
Antippen zum Umdrehen
Verboten
Nicht mehr zulässig
Allgemeine Umweltaussagen ohne konkreten Beleg – „öko“, „grün“, „umweltschonend“, „klimafreundlich“ – sind ohne nachgewiesene, anerkannte hervorragende Umweltleistung nicht mehr erlaubt.
⚖️
Selbstverständliches als Vorteil verkaufen
Antippen zum Umdrehen
Verboten
Nicht mehr zulässig
Werbung mit Eigenschaften, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben sind – etwa „ohne Stoff X“, wenn dieser Stoff für alle Produkte dieser Art längst verboten ist –, gilt als irreführend.
📊
Konkrete, belegte Zahlen
Antippen zum Umdrehen
Erlaubt
Weiterhin zulässig
Aussagen wie „Verpackung besteht zu 80 % aus Recyclingmaterial“ bleiben erlaubt, solange sie messbar, überprüfbar und nachvollziehbar belegt sind. Genau darauf zielt die Neuregelung ab: von Stimmung zu Fakten.
🔖
Unabhängig zertifizierte Siegel
Antippen zum Umdrehen
Erlaubt
Weiterhin zulässig
Siegel mit transparenten Kriterien und Prüfung durch unabhängige Dritte bleiben zulässig – etwa der Blaue Engel, das EU-Ecolabel oder anerkannte Bio-Siegel. Sie gewinnen sogar an Bedeutung, weil die selbst gebastelte Konkurrenz wegfällt.
🛠️
Belegte Haltbarkeit und Reparierbarkeit
Antippen zum Umdrehen
Erlaubt
Weiterhin zulässig
Angaben zur Lebensdauer, zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder zur Reparierbarkeit bleiben erlaubt und werden ausdrücklich gefördert – parallel greifen ab demselben Datum auch die neuen Label zu Gewährleistung und Haltbarkeitsgarantie.
🌱
Kompensation – aber richtig eingeordnet
Antippen zum Umdrehen
Erlaubt
Mit Einschränkung zulässig
Über Klimaschutzprojekte darf informiert werden. Unzulässig ist nur, daraus ein pauschales Produktversprechen wie „klimaneutral“ zu machen. Der Unterschied liegt darin, ob eine Zusatzinformation gegeben oder eine Produkteigenschaft behauptet wird.

Woran Sie ein belastbares Siegel erkennen

Viele verschiedene gruene Siegel-Aufkleber

Die neuen Regeln räumen auf, aber nicht über Nacht und nicht lückenlos. Ware, die bereits im Handel ist, verschwindet nicht sofort aus den Regalen, und die Grenze zwischen „belegt“ und „vage“ wird in Einzelfällen noch vor Gericht geklärt werden. Diese vier Prüffragen helfen Ihnen weiterhin:

  • Wer vergibt das Siegel? Steht dahinter eine unabhängige Organisation oder der Hersteller selbst? Ein Siegel, das nur auf den Produkten einer einzigen Marke auftaucht, ist fast immer selbst gemacht.
  • Gibt es öffentliche Kriterien? Bei seriösen Siegeln finden Sie die Vergabebedingungen online – meist sehr detailliert. Fehlt das, fehlt die Grundlage.
  • Wird unabhängig geprüft? Entscheidend ist, dass eine dritte Stelle kontrolliert, nicht das Unternehmen selbst.
  • Worauf bezieht sich die Aussage genau? Auf das Produkt, die Verpackung, den Transport oder das ganze Unternehmen? „Klimaneutrale Verpackung“ und „klimaneutrales Produkt“ sind zwei sehr verschiedene Dinge.

Als verlässliche Orientierung haben sich seit Jahren einige wenige Siegel bewährt: der Blaue Engel als staatliches Umweltzeichen, das EU-Ecolabel, das EU-Bio-Logo sowie die Verbands-Biosiegel. Sie haben veröffentlichte Kriterien, unabhängige Kontrollen – und sie werden von den neuen Regeln nicht eingeschränkt, sondern eher aufgewertet.

Bis 26. September 2026Alles bleibt zunächst wie gehabt. Wer jetzt einkauft, muss weiterhin selbst zwischen geprüften Siegeln und Marketing-Grafiken unterscheiden.
Ab 27. September 2026Die neuen Vorgaben greifen: pauschale Umweltaussagen, reine Kompensations-Klimaneutralität und Eigen-Siegel ohne transparente Kriterien sind unzulässig. Gleichzeitig starten die neuen Label zu Gewährleistung und Haltbarkeitsgarantie.
Die Monate danachVerpackungen werden schrittweise umgestellt, Restbestände laufen aus. Rechnen Sie damit, dass beides eine Weile nebeneinander im Regal steht – ein Grund mehr, weiter selbst hinzuschauen.
Wenn etwas nicht stimmtIrreführende Werbung können Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale melden. Verbände können dagegen vorgehen – und tun das erfahrungsgemäß auch.

⚠️ Was die Regeln nicht leisten

  • Sie machen Produkte nicht automatisch nachhaltiger. Sie verbieten nur bestimmte Aussagen darüber.
  • Sie gelten nicht rückwirkend. Bereits bedruckte Verpackungen im Handel verschwinden nicht am Stichtag.
  • Sie ersetzen nicht das eigene Urteil. Ein Produkt ohne Umweltwerbung kann besser abschneiden als eines mit vielen grünen Symbolen.
  • Sie decken nicht jede Grauzone ab. Wo die Grenze zwischen belegt und vage verläuft, wird sich teils erst in der Praxis zeigen.

Häufige Fragen

Darf ein Unternehmen ab Ende September gar nicht mehr mit Umweltschutz werben?
Doch, aber nur noch konkret und belegbar. Erlaubt bleiben Aussagen wie „Verpackung zu 80 Prozent aus Recyclingmaterial“ oder „Ersatzteile zehn Jahre verfügbar“, solange sie nachgewiesen sind. Verboten sind pauschale Stimmungsbegriffe ohne Grundlage.
Was passiert mit Produkten, die schon im Regal stehen?
Sie müssen nicht am Stichtag zurückgerufen werden. Rechnen Sie deshalb noch über Monate mit alten Verpackungen im Handel – neue und alte Aussagen werden eine Zeit lang nebeneinander existieren.
Woran erkenne ich, ob ein Siegel unabhängig ist?
Suchen Sie den Siegelnamen im Netz. Bei seriösen Zeichen finden Sie sofort eine Vergabestelle, veröffentlichte Kriterien und eine Liste zertifizierter Produkte. Führt die Suche nur auf die Seite des Herstellers selbst, ist das ein deutliches Zeichen.
Ich habe ein Produkt wegen „klimaneutral“ gekauft. Kann ich es zurückgeben?
Ein automatisches Rückgaberecht folgt daraus nicht. Bei Online-Käufen greift ohnehin das 14-tägige Widerrufsrecht. Fühlen Sie sich getäuscht, ist der wirksamere Weg, die Werbung Ihrer Verbraucherzentrale zu melden – Verbände können solche Aussagen abmahnen lassen.
Gelten die Regeln auch für ausländische Online-Shops?
Sie gelten für den Verkauf an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU – unabhängig davon, wo der Anbieter sitzt. Die Durchsetzung gegenüber Anbietern außerhalb der EU ist in der Praxis allerdings deutlich schwieriger.
Was hat das mit den neuen Garantie-Labeln zu tun?
Beides stammt aus demselben EU-Vorhaben und startet am selben Tag. Der gemeinsame Gedanke: Kaufentscheidungen sollen auf überprüfbaren Informationen beruhen – bei der Umweltwirkung ebenso wie bei der Haltbarkeit eines Produkts.

Fazit

Ab dem 27. September verschwindet ein Teil dessen, was jahrelang als grüne Selbstverständlichkeit auf Verpackungen stand: pauschale Klimaneutralität aus Kompensation, selbst gemalte Siegel, unbelegte Öko-Versprechen. Das ist ein echter Fortschritt – vor allem, weil geprüfte Siegel dadurch wieder sichtbarer werden.

Für den Einkauf ändert sich damit vor allem eines: Wo künftig eine Umweltaussage steht, sollte etwas Nachprüfbares dahinterstehen. Die vier Prüffragen bleiben trotzdem nützlich – gerade in den Monaten, in denen alte und neue Verpackungen noch nebeneinander im Regal stehen.

📬 Irreführende Werbung entdeckt?

Melden Sie den Fall Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale – am besten mit Foto der Verpackung oder Screenshot des Angebots. Verbraucherverbände können gegen irreführende Werbung vorgehen, und viele Verfahren beginnen genau mit solchen Hinweisen. Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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