Verspätung, Streichung, verpasster Anschluss: Gerade in der Sommerreisewelle geraten Flugpläne regelmäßig ins Wanken. Was viele nicht wissen – nach der EU-Fluggastrechteverordnung stehen Ihnen dann oft 250 bis 600 Euro Entschädigung zu. Pro Person.
Wir erklären, wann Sie Anspruch haben, wie viel Geld Ihnen zusteht und wie Sie es ohne teure Helfer selbst einfordern. Mit unserem interaktiven Anspruchs-Check prüfen Sie Ihren Fall in unter einer Minute.
✈️ Das Wichtigste auf einen Blick
- Ab 3 Stunden Verspätung am Ziel gibt es je nach Flugstrecke 250 bis 600 € – unabhängig vom Ticketpreis.
- Auch bei Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug besteht meist Anspruch.
- Die Airline schuldet ab 2 Stunden Wartezeit zusätzlich Verpflegung – und bei Übernachtung ein Hotel.
- Ansprüche verjähren in Deutschland erst nach 3 Jahren – auch alte Flüge lohnen sich noch.
- Sie können alles selbst und kostenlos einfordern – Inkasso-Portale behalten 20–35 % Provision.
Wann Sie Anspruch auf Entschädigung haben
Grundlage ist die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004. Sie gilt für alle Flüge, die in der EU starten – und zusätzlich für Flüge in die EU, wenn eine europäische Airline fliegt. Entscheidend ist nicht, wann Ihre Maschine abhebt, sondern wie spät Sie am Endziel ankommen: Ab drei Stunden Verspätung an der Zieldestination wird die Ausgleichszahlung fällig.
Dasselbe gilt, wenn Ihr Flug annulliert wurde und die Airline Sie weniger als 14 Tage vorher informiert hat – oder wenn Sie wegen Überbuchung nicht mitfliegen durften. Auch ein verpasster Anschlussflug zählt, sofern beide Flüge auf einer Buchung standen und Sie deshalb mehr als drei Stunden später ankamen.
So viel Geld steht Ihnen zu

Die Höhe der Entschädigung richtet sich allein nach der Flugstrecke (Luftlinie) – nicht nach dem Ticketpreis. Wer für 39 € nach Mallorca geflogen ist, bekommt bei entsprechender Verspätung trotzdem 400 €:
| Flugstrecke | Beispiel | Entschädigung p. P. |
|---|---|---|
| bis 1.500 km | Frankfurt – Wien | 250 € |
| 1.500 – 3.500 km | Berlin – Palma de Mallorca | 400 € |
| über 3.500 km | München – New York | 600 € |
Wichtig: Die Zahlung gibt es pro Person – eine vierköpfige Familie auf dem Weg nach Mallorca kann also 1.600 € geltend machen. Bietet die Airline bei Langstrecken eine Umbuchung an, mit der Sie weniger als vier Stunden später ankommen, darf sie die 600 € auf 300 € halbieren.
Der Anspruchs-Check: Prüfen Sie Ihren Fall
Klicken Sie sich durch vier kurze Fragen – am Ende sehen Sie, ob und wie viel Entschädigung Ihnen voraussichtlich zusteht:
💶 Anspruchs-Check Flugentschädigung
Hinweis: Der Check gibt eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Diese Rechte haben Sie zusätzlich am Flughafen

Unabhängig von der Ausgleichszahlung muss sich die Airline ab einer gewissen Wartezeit um Sie kümmern – die sogenannten Betreuungsleistungen. Viele Reisende verschenken hier bares Geld, weil sie ihre Rechte nicht kennen:
- Ab 2 Stunden Wartezeit: kostenlose Getränke und Snacks – notfalls selbst kaufen und Belege aufheben.
- Zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails, um Hotel oder Familie zu informieren.
- Bei Verschiebung auf den nächsten Tag: Hotelübernachtung inklusive Transfer auf Kosten der Airline.
- Ab 5 Stunden Verspätung: Sie dürfen vom Flug zurücktreten und bekommen den Ticketpreis voll erstattet.
- Ersatzbeförderung: Bei Annullierung muss die Airline Ihnen die schnellstmögliche Alternative anbieten – auch mit anderen Airlines oder der Bahn.
So fordern Sie Ihr Geld ein – ohne teure Portale
Der Weg zur Entschädigung ist einfacher, als viele denken. Sammeln Sie zunächst Ihre Belege: Buchungsbestätigung, Bordkarten und – ganz wichtig – einen Nachweis der tatsächlichen Ankunftszeit (Foto der Anzeigetafel, Screenshot aus einer Flugtracking-App). Schreiben Sie die Airline dann direkt an und fordern Sie die Ausgleichszahlung unter Verweis auf die EU-Verordnung 261/2004 mit einer Frist von 14 Tagen. Kostenlose Musterbriefe bieten die Verbraucherzentralen an.
Reagiert die Airline nicht oder lehnt pauschal ab, ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) der nächste Schritt – kostenlos und für die meisten Airlines zuständig. Erst danach lohnt der Blick auf Fluggastrechte-Portale: Sie übernehmen zwar das komplette Verfahren samt Prozessrisiko, behalten dafür aber je nach Anbieter 20 bis 35 Prozent der Entschädigung als Provision. Bei einem klaren Fall mit 400 € Anspruch verschenken Sie so schnell über 100 €.
Häufige Fragen zur Flugentschädigung
Gilt der Anspruch auch bei Pauschalreisen?
Was zählt als „außergewöhnlicher Umstand“?
Wie lange kann ich rückwirkend fordern?
Muss ich am Flughafen etwas Bestimmtes tun?
Die Airline bietet mir einen Gutschein an – annehmen?
Fazit
Flugchaos ist ärgerlich – aber es muss Sie nicht auch noch Geld kosten. Ab drei Stunden Verspätung am Ziel haben Sie in den meisten Fällen Anspruch auf 250 bis 600 € pro Person, dazu kommen Verpflegung und notfalls das Hotel. Fordern Sie Ihr Geld zuerst selbst und kostenlos direkt bei der Airline ein, bevor Sie einem Portal ein Drittel der Summe überlassen. Und denken Sie daran: Auch Flüge aus den letzten drei Jahren zählen noch. Ein Blick in alte Buchungsbestätigungen kann sich buchstäblich auszahlen.